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Allgemeine Geschäftsbedingungen  



Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kundeninformationen 
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. 
2. Zeitpunkt des Vertragsschlusses: 
Durch Anklicken des Buttons Bestellung abschicken geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. 
3. Einsicht in den Vertragstext: 
Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar. 
4. Widerrufsrecht: 
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Versandkosten übernimmt der Käufer. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Teleskopsysteme OSDV Göttker/Pietsch GmbH Lohdieksweg 6 59457 Werl.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Nachnahmesendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Eventuell anfallende Versandkosten werden durch uns seperat abgerechnet. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. Gebührenpflichtige Sendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen. 
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind: 
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, - Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, - Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte. 
5. Gewährleistung: 
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurück geben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation. 
6. Lieferung und Zahlung 
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Teleskopesysteme OSDV Göttker/Pietsch GmbH sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. 
Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung bei Bestellannahme innerhalb von 30 Tagen. Die Vereinbarung längerer Lieferzeiten auf Ihren Wunsch ist möglich. 
Wir sind zu Teillieferungen in für Sie zumutbarem Umfang berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 
7. Lieferzeiten 
Ware, die am Lager ist kommt innerhalb von 7 Werktagen zum Versand. Sollte Ware nicht verfügbar sein, oder sich ungewöhnlich lange Lieferzeiten ergeben, dann erhalten Sie eine Benachrichtigung. 
8. Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Teleskopsysteme OSDV Göttker/Pietsch GmbH. 
9. Preise Preisänderungen infolge von Währungsschrankungen sind möglich. 
10. Datenschutzerklärung: 
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
In diesem Shop werden in den Cookies Informationen über Ihre Kundendaten lediglich auf Ihren Wunsch hin gespeichert, die dann bei Ihren nächsten Besuchen aufgerufen werden können. Die in einem Cookie abgelegten Daten erübrigen Ihnen das wiederholte Ausfüllen der Formulare. Sie können in Ihrem Browser Programm die Annahme von Cookies dieser Seite verwalten und diese gegebenenfalls sperren. 
11. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz von Teleskopsysteme OSDV Göttker/Pietsch GmbH, Kamen, wenn der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
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Fernabsatzgesetzes vom 09.06.2000 
Der folgende Text entspricht der am 08.06.2000 vom Bundestag und am 09.06.2000 vom Bundesrat verabschiedeten Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 07.06.2000 (wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit des Textes). Vorbemerkung:
Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19), der Umsetzung der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51).
Neben dem eigentlichen FernAbsG (welches lediglich Artikel I des Gesetzeswerks ist) enthält der Gesetzesentwurf noch weitere Gesetzesänderungen (Artikel 2-11), die wir unter dem Punkt "Gesetzesänderungen zum 01.06.2000 außerhalb des FernAG Art. 2 bis 5" bzw. "6 bis 11" aufgeführt haben. Diese enthalten z.B. die neuen §§ 361a und b BGB zum Widerrufs- und Rückgaberecht, auf welche das FernAbsG in § 3 Bezug nimmt.
B M J
Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro (BR-Drs. 352/00)
Es wird empfohlen, den Entwurf in der nachstehenden Fassung anzunehmen: Empfehlung des Ausschusses Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge). (2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken, 5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden, 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, 7. die geschlossen werden a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben. (4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten. § 2 Unterrichtung des Verbrauchers (1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. (2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über: 1. seine Identität und Anschrift, 2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt, 3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, 4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, 5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten, 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung, 8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3, 9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen, 10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. (3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden: 1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b, 2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, 3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, 4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann. (4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt. § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht (1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. (2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienst-leistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden. (3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetz-buchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend. § 4 Finanzierte Verträge (1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen. 2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein. § 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot (1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam. (2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. § 6 Übergangsvorschrift (1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden. (2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die §2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden. 
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